Wer eine Verbraucherinsolvenz beantragen will, muss sich an eine öffentliche Schuldnerberatung wenden oder an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Diese Schuldnerberatung oder Rechtsanwaltskanzlei wird für Sie eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchführen. Wenn diese scheitert, ist der Weg zur Verbraucherinsolvenz frei.
 

Bitte verwechseln Sie die außergerichtliche Schuldenbereinigung nicht mit dem Freiwilligen Schuldenvergleich, der als Alternative zur Verbraucherinsolvenz zur Verfügung steht.
 

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist eine Voraussetzung für die Verbraucherinsolvenz und hat deren Eröffnung zum Ziel.
 

Der Freiwillige Schuldenvergleich hingegen will eine Verbraucherinsolvenz vermeiden. Die Entschuldung erfolgt nicht über die Insolvenz, sondern per Teilzahlungsvergleich gemäß § 779 BGB.

 
Die Entschuldung mittels Teilzahlungsvergleichs ist weitaus aufwendiger und deswegen teurer, als eine Verbraucherinsolvenz.

Quelle: Verbraucherinsolvenz vorbereiten mit Schuldenbereinigungsplan

 

 

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