Nachdem das neue Konto eingerichtet ist, stellen Sie jegliche Zahlungen an die alten Gläubiger ein.

Miete, Strom und alle anderen lebenswichtigen Dinge bedienen Sie natürlich weiter. Bei den anderen Gläubigern aber gibt es keine Ausnahme. Pleite ist pleite, Sie bezahlen nichts und niemanden mehr!
 

Selbst die Aufforderung des Gerichtsvollziehers zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sollte Sie nicht zu weiteren Zahlungen bewegen.
 

Mit der Verbraucherinsolvenz wird eine eidesstattliche Versicherung wirkungslos. Deshalb macht es keinen Sinn, wenn Sie sich davor drücken.

 
Sie müssen die eidesstattliche Versicherung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers zwar erklären, aber dies wirkt sich in keinster Weise auf die spätere Restschuldbefreiung aus.

 
Sollten Sie nach Zahlungseinstellung von den Gläubigern Anrufe oder Post erhalten, ist es im Prinzip völlig egal, wie Sie darauf reagieren. Das Thema „Schulden“ ist für Sie erledigt, man soll Sie in Ruhe lassen.

 
Endgültigen Pfändungsschutz erhalten Sie erst mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung der Insolvenz.

Quelle: Verbraucherinsolvenz Zahlungen an Gläubiger einstellen

 

 

Zurück zur Übersicht

Weiter mit Punkt 7 “Retten Sie, was gerettet werden darf”

Kommentare sind geschlossen.