Wie die Insolvenz verläuft, liegt insbesondere an der Person des Insolvenzverwalters und wie Sie mit der neuen Situation zurecht kommen. Deshalb hierzu ein paar Verhaltenstipps: Bedenken Sie, der Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Freund, sondern Ihr Feind. Behandeln Sie ihn respektvoll.
 
Der Insolvenzverwalter ist auch nicht Ihr Rechtsanwalt. Das heißt, er wird kaum reagieren, wenn Sie Fragen haben oder mit ihm sprechen wollen. Dazu ist er nicht verpflichtet.
 
Lassen Sie den Treuhänder deswegen in Ruhe. Wenn er etwas von Ihnen will, wird er sich SCHRIFTLICH bei Ihnen melden. Beantworten Sie seine schriftlichen Anfragen ebenfalls schriftlich und behalten Sie eine Kopie Ihres Schreibens als Nachweis.
 
Neben Ihren Einkommensverhältnissen recherchiert der Treuhänder auch nach Steuerrückerstattungsansprüchen und Betriebskostenerstattung, weil beides zur Insolvenzmasse gehört. Also wird er entsprechende Unterlagen von Ihnen abfordern.
 
Im Insolvenzverfahren können Sie nach wie vor tun und lassen, was Sie wollen. Sie müssen den Insolvenzverwalter beispielsweise nicht fragen, ob Sie in den Urlaub fahren oder die Wohnung wechseln dürfen.
 

Der Insolvenzverwalter ist nur für die Insolvenzmasse da. Das heißt: Wie Sie Ihr pfändungsfreies Einkommen ausgeben, geht nach wie niemanden etwas an!

Sie müssen nur in zwei Fällen von sich aus automatisch tätig werden: Wenn Sie umziehen oder wenn sich Ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse ändern. Informieren Sie den Insolvenzverwalter darüber ebenfalls schriftlich.
 
Irgendwann hat das Verfahren sich eingespielt und Sie werden nichts mehr von dem Treuhänder oder Gericht hören. Das ist normal und ein gutes Zeichen. Lassen Sie es so laufen.
 
Vergessen Sie nie, dass auch Sie als Schuldner nicht rechtlos sind. Sollte der Insolvenzverwalter die Grenzen überschreiten, ist eine Beschwerde beim Insolvenzgericht durchaus angebracht.
 
In der Regel dauert das eigentliche Insolvenzverfahren etwa ein bis zwei Jahre. Die Aufgaben des Insolvenzverwalters bestehen in dieser Zeit einerseits darin, die genaue Höhe Ihrer Schulden zu ermitteln und andererseits die Insolvenzmasse zu Geld zu machen.
 
„Zu Geld machen“ bedeutet hier zweierlei. Einerseits verwertet der Insolvenzverwalter alle Lebensversicherungen, Sparbücher, Fahrzeuge, usw. und schreibt den Verwertungserlös einem Sonderkonto gut.
 
Andererseits pfändet er – falls vorhanden – den pfändbaren Teil Ihres Einkommens.
 
Sobald der Insolvenzverwalter die Verwertung der Insolvenzmasse und die Feststellung aller Schulden abgeschlossen hat, bestimmt das Insolvenzgericht den Schlusstermin. Dort verteilt das Gericht die Insolvenzmasse an die Gläubiger.
 
Damit ist das eigentliche Insolvenzverfahren abgeschlossen.

Quelle: Verbraucherinsolvenzverfahren Ablauf

 

 

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