Als erste Maßnahme zur Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz sammeln Sie bitte die Gläubigerpost. Mit „Gläubigerpost“ meine ich alle Drohbriefe, Mahnungen, Gerichtsurteile, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungsprotokolle sowie Protokolle zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
 
Heften Sie die Gläubigerpost am besten in einen Ringbuchordner, sortiert nach Gläubigern, den jeweils aktuellsten Schriftwechsel obenauf.
 
Wichtig ist es, dass Sie alle Gläubiger erfassen. Auf die genaue Höhe der Schuld kommt es nicht an, weil wir den Schuldenstand ohnehin abfragen.
 
Anhand Ihres Ringbuchordners werden wir die Gläubigerliste des Insolvenzantrages ausfüllen. Das ist komplizierter, als Sie denken.
Es reicht nicht, die Gläubigeranschriften nur ungefähr zu benennen, sondern die Anschriften müssen zustellungsfähig sein.
 

Zustellungsfähig bedeutet, sämtliche Aktenzeichen der Gläubiger, genauestes Benennen der Firmennamen, Namen der vertretungsberechtigten Geschäftsführer, usw.

Gläubiger und Gläubigervertreter dürfen ebenfalls nicht verwechselt werden. Der Gläubiger ist die Stelle, der man Geld schuldet. Der Gläubigervertreter hingegen treibt das Geld für den Gläubiger ein. Ein Inkassobüro kann also niemals ein Gläubiger sein. Bei der Gläubigerliste sind Richter äußerst penibel, kleinste Auffälligkeiten führen zu Beanstandungen des Gerichts.

Quelle: Verbraucherinsolvenz vorbereiten Gläubigerpost sammeln

 

 

Zurück zur Übersicht

Weiter mit Punkt 5 “Eröffnen Sie ein neues Konto”