Die Aufgabe Ihres Beraters besteht darin, Sie über die Insolvenz aufzuklären und den Insolvenzantrag auszuarbeiten.
 

Hierzu muss der Berater einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan entwerfen, in dem alle Gläubiger samt aktuellem Schuldenstand und Quote aufgelistet sind.

Der Schuldenbereinigungsplan enthält außerdem Angaben zu Ihrem Einkommen und einen Vorschlag, wie die Schulden zurückzuführen sind.

Diesen Schuldenbereinigungsplan sendet der Berater den Gläubigern und fordert sie binnen vier Wochen zur Zustimmung auf.
 
In der Regel kommt der Schuldenbereinigungsplan nicht zustande. Aber das macht nichts, denn nun ist der Weg zur eigentlichen Verbraucherinsolvenz frei und wir können Ihren Antrag zwecks Schuldenbefreiung bei Gericht einreichen.

 
Der Schuldenbereinigungsplan muss exakt und vollständig sein. Bitte überprüfen Sie den Plan und verlassen Sie sich nicht blind auf den Berater. Ist etwas falsch oder unvollständig, baden Sie es aus und nicht der Berater.

Quelle: Verbraucherinsolvenz außergerichtliche Schuldenbereinigung

 

 

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