Insolvenzplan – Einjährige Privatinsolvenz Falls Ihnen die gewöhnliche Insolvenz mit der fünfjährigen Laufzeit zu lange dauert, wählen Sie die Privatinsolvenz mit Insolvenzplan. Damit können Sie die reguläre fünfjährige Laufzeit der Privatinsolvenz auf wenige Monate verkürzen.

Was ist das: Insolvenzplan bzw. Einjährige Privatinsolvenz?

Die einjährige Privatinsolvenz beginnen Sie wie eine normale Regel- oder Verbraucherinsolvenz. Ca zwei Monate nachdem das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet hat, nehmen Sie die Abkürzung und bieten den Gläubigern eine Sonderzahlung zwischen 1 % und 20 % der Schulden an. Akzeptieren die Gläubiger Ihr Angebot, entfallen alle Restschulden und das Gericht beendet die Insolvenz sofort.

Die Rechtsform Ihres Angebotes an die Gläubiger nennt man „Insolvenzplan“.

Die Entscheidung über den Insolvenzplan fällen die Gläubiger in einem Abstimmungstermin bei Gericht. Die Zustimmung zum Insolvenzplan ist gesetzlich gewollt und erleichtert. Nicht jeder einzelne Gläubiger muss zustimmen. Eine einfache Mehrheit der zum Abstimmungstermin ANWESENDEN Gläubiger reicht aus.

Banken, Finanzämter, Inkassobüros usw. ignorieren in der Regel den Abstimmungstermin aus Kostengründen. Gibt es nun einen wohlgesonnenen Gläubiger, der als einziger zum Abstimmungstermin erscheint und für den Insolvenzplan stimmt, ist er angenommen. Alle anderen Gläubiger müssen dies akzeptieren.

Zwei Wochen später schütten Sie die Sonderzahlung aus. Danach beendet das Gericht Ihre Insolvenz. Genau wie versprochen, sind Sie innerhalb eines Jahres von den Schulden befreit.

So funktioniert der Insolvenzplan

Der Insolvenzplan ist ein Schuldenvergleich unter gerichtlicher Aufsicht, den Sie den Gläubigern anbieten. Im Gegensatz zu außergerichtlichen Schuldenvergleichen muss beim Insolvenzplan nicht jeder Gläubiger zustimmen, sondern die einfache Mehrheit der zum Abstimmungstermin persönlich anwesenden Gläubiger reicht aus.

Genau diese gesetzliche Regelung ist Ihre Chance! Erfahrungsgemäß interessieren sich Gläubiger nicht für den Ausgang eines Insolvenzplanverfahrens. Oft stehe ich zusammen mit dem wohlgesonnenen Gläubiger im Termin alleine da. Gehen Sie mit Sicherheit davon aus, dass Banken, Finanzämter, Inkassobüros usw. aus Kostengründen nicht zum Abstimmungstermin erscheinen.

Dies ist vom Gesetzgeber so gewollt: Den zustimmenden Gläubigern soll die Abstimmung möglichst erleichtert und den ablehnenden Gläubigern möglichst erschwert werden.

Verfügen Sie nun über einen wohlgesonnenen Gläubiger, der im Idealfall als einziger den Termin wahrnimmt und für den Insolvenzplan stimmt, ist der Plan angenommen. Alle anderen Gläubiger müssen dies akzeptieren.

So viel kostet der Insolvenzplan

Ein fester Prozentsatz oder Geldbetrag ist nicht vorgeschrieben. Das verkürzte Verfahren verlangt lediglich eine Besserstellung der Gläubiger gegenüber der regulären fünfjährigen Insolvenz. Das heißt: Die Planinsolvenz muss den Gläubigern mehr Geld bieten, als Sie als Schuldner in einer regulären Insolvenz erwirtschaften würden.

Ab wann eine Besserstellung eintritt, berechnen Sie wie folgt: Überschlagen Sie den monatlich pfändbaren Teil Ihres Einkommens und multiplizieren Sie ihn mal 60 (=Laufzeit reguläres Insolvenzverfahren). Dieses Ergebnis muss dir Planinsolvenz per Einmalzahlung überbieten.

Erfahrungsgemäß wird die Einmalzahlung zwischen 5.000 € und 20.000 € betragen, je nachdem wie viel Ihres Einkommens pfändbar ist. Das Geld für den Insolvenzplan erhalten die Gläubiger nur, falls sie den Insolvenzplan annehmen.

Das Geld darf keinesfalls von Ihnen selbst kommen, sondern stets von einer dritten Person. Man nennt diese Person den „Sponsor“ oder den „Plangarant“.

 

Insolvenzplan klingt gut, wo ist der Haken?

Das verkürzte Verfahren wird immer dann schwierig, wenn der betroffene Schuldner persönliche Feinde als Gläubiger hat. Ein verfeindeter Gläubiger nimmt den Zeit- und Kostenaufwand für die Wahrnehmung des Abstimmungstermins eher in Kauf, um dagegen zu stimmen.

Besteht ein solches Hindernis, weist man dem gefährlichen Gläubiger eine eigene Gläubigergruppe zu und allen anderen Gläubigern zwei weitere Gläubigergruppen. Stimmen zwei Gruppen für den Plan und eine dagegen, ist der ablehnende Gläubiger überstimmt und der Plan ist trotzdem angenommen.

Scheitert der Insolvenzplan dennoch, führt das Gericht die reguläre Insolvenz fort. Die angebotene Einmalzahlung darf der Sponsor behalten. Das Risiko, falls der Insolvenzplan scheitert, besteht ausschließlich in meinen anwaltlichen Kosten.

Wie beginnen?

Die einjährige Privatinsolvenz beginnen wir wie eine gewöhnliche Regel- oder Verbraucherinsolvenz, indem ich als Ihr Anwalt die Insolvenz für Sie vorbereite und bei Gericht beantrage.

Den eigentlichen Plan zur Abkürzung der Insolvenz legen wir nach dem so genannten Prüfungstermin vor, in dem die Forderungen der Gläubiger geprüft und festgestellt werden. Das ist ca. zwei Monate, nachdem das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet hat.

Quelle: Insolvenzplan ermöglicht einjährige Privatinsolvenz für Verbraucher

Mit der Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz können Sie Ihre Schulden in den Griff bekommen und wieder ein normales Leben führen.

Verbraucherinsolvenz bedeutet: Sie bezahlen keine Schulden mehr. Statt dessen müssen Sie einen Teil Ihres Einkommens abgeben. Nach sechs Jahren werden alle Schulden erlassen und Sie sind schuldenfrei.

Die Verbraucherinsolvenz ist für die Betroffenen eine wirkliche Erleichterung. Wer es nicht allein aus den Schulden schafft, sollte sich nichts vormachen. Besser als jahrelange Schuldenqual ist die Verbraucherinsolvenz allemal.

Wollen Sie eine Verbraucherinsolvenz vorbereiten, wird Ihnen mein „Fahrplan zur Privatinsolvenz“ eine wichtige Hilfe sein. In 13 kleinen Schritten erfahren Sie alles Wichtige zur Vorbereitung und zum Ablauf.

So vorbereitet, wird Ihnen die Entschuldung garantiert leicht und reibungslos gelingen.

Nur Mut: Die allermeisten meiner Mandanten erleben die Privatinsolvenz als Befreiung. Ich kenne niemanden, dem es nach der Insolvenz schlechter geht, als vorher.

  1. Wenn die Pfändung droht
  2. Der Antrag auf Verbraucherinsolvenz
  3. Wie Sie eine Insolvenz vorbereiten
  4. Sammeln Sie Gläubigerpost
  5. Eröffnen Sie ein neues Konto
  6. Stellen Sie Zahlungen ein
  7. Retten Sie, was gerettet werden darf
  8. Nehmen Sie sich einen Berater
  9. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung
  10. Den Antrag bei Gericht einreichen
  11. Das Gericht eröffnet die Verbraucherinsolvenz
  12. So verläuft eine Verbraucherinsolvenz
  13. Die Wohlverhaltenszeit

Dann sind Sie schuldenfrei.

Quelle: Fahrplan Verbraucherinsolvenz

Kommentare sind geschlossen.