Die Bearbeitungszeit der Gerichte liegt derzeit bei etwa vier bis sechs Wochen. Haben Sie bis dahin nichts gehört, sollten Sie unbedingt nachhaken. Immer wieder kommt es vor, dass Insolvenzanträge bei Gericht verloren gehen. Geht alles gut und haben sich keine Beanstandungen ergeben, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren.
 
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter, in der Verbraucherinsolvenz auch Treuhänder genannt.

Dieser lädt Sie ein, zu einem Interview in seiner Kanzlei. Nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr.
 
Sollte Ihnen etwas dazwischen kommen, rufen Sie bitte an und bitten um Terminsverlegung.
 
Wahrscheinlich wird das Einladungsschreiben des Treuhänders ein Auskunftsformular enthalten, in dem Sie nochmals Ihre Vermögenssituation erklären müssen. Auch wenn sich die Informationen wiederholen, bitte ausfüllen.
 
Dann übernimmt der Insolvenzverwalter das Verfahren.
 
Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Sie auch einen Insolvenzplan für Verbraucher bei Gericht vorlegen. Damit gelingt Ihnen eine schnelle Entschuldung binnen Jahresfrist.

Quelle: Verbraucherinsolvenz Treuhänder Gericht

 

 

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