Nachdem die außergerichtliche Schuldenbereinigung beendet ist, übersenden wir den Verbraucherinsolvenzantrag an das zuständige Insolvenzgericht. Wiederum ca. vier Wochen später, erhalten Sie vom Insolvenzgericht einen Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen …. Ab diesem Tag beginnt das Verfahren und auf den Tag genau sechs Jahre später sind Sie schuldenfrei.
 

Von nun an dürfen die Gläubiger Sie nicht mehr belästigen und Gerichtsvollzieherbesuche haben sich ebenfalls erledigt.

Sollten Sie dennoch weitere Post von den Gläubigern erhalten, ist diese bedeutungslos.

 
Taucht allerdings ein vergessener Gläubiger auf, der nicht in der Gläubigerliste des Insolvenzantrages steht, müssen Sie diese Post unbedingt aufbewahren und dem späteren Insolvenzverwalter mitbringen.

Quelle: Verbraucherinsolvenzantrag zum Gericht

 

 

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